Vertragsbedingungen

Stand: 06.11.2022

I.        Voraussetzungen

a. Eine Gewerbeanmeldung und Gewerbehaftpflichtversicherung sind zwingend erforderlich. Sie müssen auf Verlangen vorgezeigt werden.

b. Handelsware ist ausgeschlossen und darf nicht angeboten werden. Bei einigen Märkten werden auch Hobbykünstler nach Absprache zugelassen.

c. Um ein einheitliches und hochwertiges Marktbild zu erreichen, werden weiße bzw. helle Stände bevorzugt.

 

II.      Vertragsabschluss

Nach einer schriftlichen Anmeldung zu einem oder mehreren Märkten (per Post, E-Mail oder Anmeldeformular auf der Unternehmenswebsite) erfolgt eine schriftliche Bestätigung bzw. Ablehnung je angemeldeten Marktes seitens des Veranstalters.

                                    a. Kommt es zu einer Bestätigung seitens des Veranstalters, so liegt eine verbindliche Anmeldung zur jeweiligen Veranstaltung vor. Die Anmeldung zu einer Veranstaltung meint den Dienstleistungsvertrag zwischen dem Veranstalter und dem Aussteller.

                                   b. Bei einer schriftlichen Ablehnung einer Veranstaltung seitens des Veranstalters kommt es zu keiner Anmeldung und es liegt kein Anspruch auf eine Leistung vor.

 

III.   Preise

a. Die zu leistende Dienstleistung vom Veranstalter umfasst die Standard-Ausstellungsfläche sowie die Marketingmaßnahmen. Diese ergeben den Basispreis für die Dienstleistung. Weitere optionale Leistungen sind Zusatzmeter auf die Länge der Ausstellungsfläche, der Bezug von Strom, Parkmöglichkeiten an der Veranstaltungsstätte sowie Nachtwache.

                                    I. Die Standard-Ausstellungsfläche beträgt drei Meter Länge. Die Tiefe der Ausstellungsfläche beträgt grundsätzlich drei Meter und ist nur nach Absprache beider Parteien zu verändern.

                              II. Ein Zusatzmeter meint optionale hinzubuchbare Meter auf die Länge der Ausstellungsfläche. Bei Buchung dieser Leistung wird eine Pauschale je Meter berechnet. Die Pauschale je Zusatzmeter ist abhängig von der gebuchten Veranstaltung und kann demnach je Veranstaltung variieren. Ein Zusatzmeter auf die Länge der Ausstellungsfläche wird nur in ganzen Metern berechnet. Der Preis je Zusatzmeter wird in dem Anmeldeformular und auf der Unternehmenswebsite ausgezeichnet.

                                 III. Der Bezug von Strom ist eine optional hinzubuchbare Leistung. Bei Buchung dieser Leistung wird eine Pauschale berechnet. Die Pauschale für den Bezug von Strom ist abhängig von der gebuchten Veranstaltung und kann demnach je Veranstaltung variieren. Die Pauschale für den Bezug von Strom wird in dem Anmeldeformular und auf der Unternehmenswebsite ausgezeichnet. Angemessene Preisänderungen wegen veränderter Bedingungen, die 3 Monate oder später nach Vertragsabschluss erfolgen, bleiben vorbehalten.

                                 IV. Insofern der Veranstalter es als notwendig erachtet, einen Sicherheitsdienst insbesondere für die Zeit außerhalb der Marktzeiten zu beauftragen, so wird dies mit einer Pauschale dem Aussteller in Rechnung gestellt. Die Pauschale für Nachtwache ist abhängig von der gebuchten Veranstaltung und kann demnach je Veranstaltung variieren. Die Pauschale für Nachtwache wird in dem Anmeldeformular und auf der Unternehmenswebsite ausgezeichnet. Insofern eine Nachtwache für die jeweilige Veranstaltung geplant ist, wird dies ebenfalls in dem Anmeldeformular und auf der Unternehmenswebsite ausgezeichnet und gilt als zahlungspflichtig für den Aussteller. Angemessene Preisänderungen wegen veränderter Bedingungen, die 3 Monate oder später nach Vertragsabschluss erfolgen, bleiben vorbehalten.

b. Es wird eine Anmeldegebühr von 30€ (inkl. MwSt.) pro Veranstaltung erhoben. Etwa zwei Wochen nach verbindlicher Anmeldung  erhalten Sie die Rechnung der Anmeldegebühr für jede angemeldete Veranstaltung. Die Rechnung entspricht einer Teilnahmebestätigung. Mit Erhalt der Rechnung über die Anmeldegebühr ist die Anmeldung zur jeweiligen Veranstaltung verbindlich. Die Anmeldegebühr ist nicht erstattungsfähig.

IV.   Zahlung

a. Die Rechnung über die Anmeldegebühr ist innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung zu zahlen.

b. Rechnungen über die eigentliche Leistung des Dienstleistungsvertrages (beschrieben in III. Preise) sind rechtzeitig (spätestens 6 Wochen vor Beginn der Veranstaltung) zu bezahlen.

c. Bei Nichteinhaltung des Zahlungsziels erfolgt eine Mahnung und es wird eine zusätzliche Bearbeitungsgebühr in Höhe von 3% des Rechnungsbetrages fällig. Sollte der Rechnungsbetrag nicht wie vereinbart rechtzeitig bezahlt werden, erlischt der Anspruch auf einen Standplatz und der Schuldner muss für alle entstehenden Kosten aufkommen.

V.     Anspruch auf Rabatt

a. Ab fünf gebuchten Märkten erhalten Aussteller auf jeden gebuchten Markt 10% Rabatt auf den Basispreis.

b. Ab acht gebuchten Märkten erhalten Aussteller auf jeden gebuchten Markt 15% Rabatt auf den Basispreis.

c. Bei vorführendem Handwerk an der gebuchten Ausstellungsfläche wird ein Rabatt von einem Zusatzmeter gewährt.

VI.   Stornobedingungen

Eine Absage für eine Veranstaltung muss schriftlich per E-Mail erfolgen. Erst mit schriftlicher Bestätigung durch den Veranstalter ist diese gültig.

-     Bis 6 Wochen vor Beginn der jeweiligen Veranstaltung ist eine Absage der Teilnahme kostenfrei. Hiervon ausgenommen ist die nicht erstattungsfähige Anmeldegebühr.

-       Bis 11 Tage vor Beginn der jeweiligen Veranstaltung ist eine Absage der Teilnahme mit einer Stornogebühr in Höhe von 50% des Basispreises verbunden.

-  Bei späteren Absagen (ab 10 Tagen vor dem ersten Markttag) oder Nichterscheinen zur Veranstaltung wird der volle Rechnungsbetrag fällig.

VII. Sonstiges

a. Wird ein Markt aus Gründen höherer Gewalt abgesagt, besteht kein Anspruch auf volle Rückerstattung des Standgeldes. Die tatsächlich entstandenen Kosten werden einbehalten.

b. Jeder Aussteller darf nur bei dem Veranstalter angemeldete und selbst gefertigte Waren ausstellen und hat für das äußere Erscheinungsbild Sorge zu tragen. Nicht angemeldete Waren, wie zum Beispiel Handelsware, müssen sofort entfernt werden.

c. Die Marktzeiten sind einzuhalten. Das verfrühte Schließen oder Abbauen des Standes hat sofortigen Marktausschluss zur Folge.

d. Die Standplatzverteilung obliegt dem Veranstalter. Es besteht kein Anspruch auf einen festen Platz.

e. Der Gerichtsstand ist das Amtsgericht Biberach an der Riß. 

 

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